Bankrecht.

Der Volksmund sagt: „Bei Geld hört die Freundschaft auf“. Dies gilt im Besonderen in der Rechtsbeziehung von Privatpersonen oder juristischen Personen zu Geldinstituten, wie Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken oder Landesbanken. In den letzten Jahren sind vielfältige Rechtsbeziehungen mit Online-Bezahldienstleistern hinzugekommen .

Das Bankrecht ist durch eine staatliche Mitwirkung geprägt, wie z.B. durch das öffentliche Bankrecht, in dem zahlreiche Bankgeschäfte gesetzlich reguliert sind und damit der freien Vereinbarung entzogen sind. Hier geht es vor allem um Anleger- und Verbraucherschutz. Neben der Überwachung laufender Geschäfte greift das staatliche Aufsichtsrecht auch bereits bei dem Zugang neuer Marktteilnehmer ein. Als Beispiel sei hierfür die grundsätzlich erforderliche Zulassung zum Betrieb einer Bank gemäß den §§ 32 ff. KWG genannt, die die BaFin erteilt.

Trotz der staatlichen Regulierung und Überwachung ergeben sich oftmals Fälle, die dem privaten Bankrecht zuzuordnen sind. In diesem privatem Bankrecht, das die privatrechtlichen Rechtsbeziehungen der Banken gegenüber ihren Kunden regelt, verfügt unsere Kanzlei über eine ausgeprägte Expertise.

Viele Fälle des privaten Bankrechts unserer Klienten betroffen folgende Themen:

  • Darlehensverträge
  • Einzel- und Konsortialkredite
  • Verbraucherdarlehen und Ratenkredit
  • Finanzierungshilfen
  • Sicherungsübereignung
  • Bürgschaften
  • Grundschuld
  • Hypothek
  • Rückzahlungs- und Zinspflichten
  • öffentliche Förderdarlehen
  • Konto- und Zahlungsverkehr inkl. elektronische Zahlungsmittel
  • Geldanlagen

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Hans-Joachim Küpper

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