Bau- und Planungsrecht.

Bei dem Vorhaben, eine Privat- oder Gewerbeimmobilie zu errichten, stellen sich neben den allgemeinen Fragen zum Immobilienrecht auch die der Erschließung des Grundstücks, der Umsetzung des Bauvorhabens und der Einfügung in die Umgebung. Zudem gilt es, die Verträge mit den Gewerken oder dem Bauträger zu verhandeln. Wir beraten Sie im öffentlichen und privaten Baurecht insbesondere zu:

  • Projektentwicklung
  • Unterschiedliche Stufen der Grundstücksentwicklung
  • Planungsrecht
  • Bebauungsplan und vorhabenbezogener Bebauungsplan
  • Erschließungsrecht
  • Private Erschließungsgemeinschaften
  • Verträge mit Gewerken
  • Verträge mit Bauträgern

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oder das persönliche Gespräch mit unseren Anwälten?

Ihre Ansprechpartner

Hans-Joachim Küpper

Hans-Joachim Küpper

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