Insolvenzrecht.

Unsere Aufgabe als Anwälte sehen wir vor allem im Falle einer drohenden Insolvenz, die aus einer Überschuldung oder einer drohenden Zahlungsunfähigkeit resultiert. Schließlich gilt es im Sinne unserer Mandanten – unter Beachtung des Insolvenzrechts – die Lebensleistung und die Vermögenswerte unserer Kunden zu sichern. Häufig ist von einer drohenden Insolvenz auch Immobilieneigentum betroffen. Gerne beraten wir Sie daher auch über möglichen Verwertungsoptionen. Selbstverständlich begleiten wir Sie auch dann, wenn bereits ein Insolvenzantrag gestellt wurde.

Da das deutsche Insolvenzrecht als Teil des Wirtschaftsrechts verschiedene Rechtsgebiete, wie Handels-, Gesellschafts-, Unternehmens-, Steuer- und Strafrecht berührt und meist gleichzeitig ein hoher Zeitdruck vorherrscht, bedarf es eines kühlen Kopfes und einer tiefgreifenden Kenntnis des Insolvenzrechts. Unsere Kanzlei steht Ihnen in dieser Ausnahmesituation kompetent zur Seite.

Beim Insolvenzrecht verzichten wir an dieser Stelle auf die Aufzählung der Rechtsthemen. Wenden Sie sich vertrauensvoll an unsere Kanzlei und wir vereinbaren sehr zeitnah ein erstes Sondierungsgespräch: Telefon +49 (0)2193 5114-0 oder schreiben Sie uns eine E-Mail.

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Hans-Joachim Küpper

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