Zivilrecht.
Das Zivilrecht ist eines der vielfältigsten Rechtsgebiete unserer Kanzlei. Im Gegensatz zum Strafrecht und zum öffentlichen Recht umfasst das Zivilrecht die Rechtsbeziehung zwischen natürlichen Personen, das heißt, Privatpersonen oder zwischen juristischen Personen Unternehmen oder Vereine. Die gesetzlichen Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB).
Einige der zivilrechtlichen Gebiete überschneiden sich mit anderen Rechtsgebieten unserer Website. Wählen Sie deshalb die für Sie passende Rubrik, besser aber, Sie treten mit uns in Kontakt, schildern uns Ihren Fall oder Ihre Aufgabe und wir stellen Ihnen die passende juristische Expertise an die Seite.
Ob im Falle von Streitigkeiten eine Mediation, ein außergerichtliches oder gerichtliches Verfahren die größeren Erfolgsaussichten für Ihren Fall voraussichtlich ergibt, ist Teil unserer individuellen Beratung.
Hier einige Bespiele des vielfältigen Zivilrechts:
- Vertragsrecht: Gestaltung von Verträgen oder Streitigkeiten aus Verträgen zwischen Privatpersonen, zwischen Unternehmen (juristischen Personen) oder zwischen Privatpersonen und Unternehmen.
- Kaufrecht
- Gewährleistungs- oder Garantieansprüche
- Rechte aus Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
- Werkvertragsrecht
- Verkehrsrecht
- Verletzung von vertraglichen oder gesetzlichen Schuldverhältnissen
- u.v.a.
Ihre Ansprechpartner
Hans-Joachim Küpper
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