Zwangs- und Teilungsversteigerung.

In Zwangsversteigerungsverfahren von Immobilien und Grundstücken vertreten wir neben den Interessen der Schuldner und Gläubiger auch die der Bieter. Während eine Zwangsversteigerung für viele zunächst als „Schreckgespenst“ angesehen wird, hält diese jedoch eine Vielzahl von Optionen bereit, sich an dem Verfahren bei frühzeitiger kompetenter Beratung gestaltend zu beteiligen, um den bestmöglichen wirtschaftlichen Erfolg zu erreichen.

Neben dem Zwangsversteigerungsverfahren hält das Zwangsversteigerungsrecht auch die Möglichkeit der Teilungsversteigerung bereit. Nicht selten führen Auseinandersetzungen in einer Eigentümergemeinschaft zu einer unumgänglichen Verwertung der Immobilie. Soweit ein freihändiger Verkauf mangels Einigkeit innerhalb der Gemeinschaft scheitert, ist eine Verwertung über die Teilungsversteigerung zielführend. Auch hier beraten wir Sie gerne, insbesondere zu den bestehenbleibenden Rechten.

Wir beraten Sie daher umfassend u.a. zu folgenden Fragen:

  • Antragsrechte und Antragstellung
  • Berücksichtigungsfähige Schutzinteressen und -anträge eines Schuldners
  • Festsetzung des Verkehrswertes
  • Aufstellung des geringsten Gebotes
  • Beachtung der 7/10- und 5/10-Grenze (Verschleuderungsgefahr)
  • Bietsicherheit und juristische Begleitung einer Finanzierung
  • Verteilungsverfahren und Verteilungserlös, Möglichkeit außergerichtlicher Befriedigung
  • Mieterschutz in der Zwangsversteigerung
  • Gesetzliche Ablösungsmöglichkeiten zur Sicherung der Immobilie
  • Zulässigkeit abweichender Versteigerungsbedingungen und deren Konsequenzen auf das Gebot
  • Antragsrecht eines Miteigentümers trotz Pfändung seines Auseinandersetzungsanspruchs
  • Niedrigstwertprinzip in der Teilungs- und Auseinandersetzungsversteigerung

Sie wünschen ergänzende Informationen
oder das persönliche Gespräch mit unseren Anwälten?

Ihre Ansprechpartner

Hans-Joachim Küpper

Hans-Joachim Küpper

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